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Steuerbescheinigung
Ab dem 5. Februar jedes Jahres (Datum des SDJ-Jahresabschlusses für das abgelaufene Jahr) können Sie eine Steuerbescheinigung über die Beträge anfordern, die SDJ Ihnen während des abgelaufenen Jahres für Ihr(e) Kind(er) in Rechnung gestellt hat.
AB DEM 5. FEBRUAR JEDES JAHRES
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
von 9.00 bis 12.00 Uhr