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Steuerbescheinigung

Ab dem 5. Februar jedes Jahres (Datum des SDJ-Jahresabschlusses für das abgelaufene Jahr)  können Sie eine Steuerbescheinigung über die Beträge anfordern, die SDJ Ihnen während des abgelaufenen Jahres für Ihr(e) Kind(er) in Rechnung gestellt hat.


AB DEM 5. FEBRUAR JEDES JAHRES
PER TELEFON ODER PER E-MAIL

027 327 33 20  -  admin@assval.ch

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
von 9.00 bis 12.00 Uhr

 

SDJ – Walliser Vereinigung für Prophylaxe und Jugendzahnpflege
Rue de Lausanne 42 | 1950 Sitten
027 327 33 20 |

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