Wahl des Zahnarztes
Gemäss den kantonalen Richtlinien, die für alle Walliser Zahnärzte / Kieferorthopäden gelten, welche mit der SDJ zusammenarbeiten, sind die Zahnärzte / Kieferorthopäden verpflichtet, alle administrativen Bedingungen zu erfüllen, bevor sie mit einer subventionierten Behandlung beginnen.
Der Zahnarzt / Kieferorthopäde muss seine Praxis im Wallis haben. Das Recht auf Subventionierung besteht nicht für eine Behandlung in einem Nachbarkanton.
Im Wallis besteht eine freie Wahl des behandelnden Zahnarztes. Auch bei der kieferorthopädischen Versorgung ist die Wahl grundsätzlich frei. Wir empfehlen jedoch dringend, einen Zahnarzt aufzusuchen, der auf Kieferorthopädie spezialisiert ist (Liste der Walliser Fachzahnärzte für Kieferorthopädie Mitglieder der SSO Wallis).
Praktisch alle im Kanton Wallis ansässigen Zahnärzte / Kieferorthopäden besitzen eine Kooperations-Nummer und arbeiten mit der SDJ zusammen. Die Zahnärzte, die zu den wenigen Ausnahmen gehören, sind verpflichtet, die Eltern klar und eindeutig darüber zu informieren, dass sie nicht am System der subventionierten Zahnbehandlungen teilnehmen.