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Wie hoch ist der Betrag, der zu Lasten der Eltern geht?

Die Eltern müssen nur den Restbetrag der Honorare des behandelnden Zahnarztes / Kieferorthopäden bezahlen.

Die Beiträge einer eventuellen privaten Zusatzversicherung des Kindes bleiben vorbehalten. Die Eltern sind dafür verantwortlich, eine Rechnung mit dem Briefkopf der SDJ an ihre Zusatzversicherung zu schicken.

SDJ – Walliser Vereinigung für Prophylaxe und Jugendzahnpflege
Rue de Lausanne 42 | 1950 Sitten
027 327 33 20 |

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