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Innerhalb welcher Frist müssen wir die Rechnungen bezahlen?

Um seinen Auftrag zu angemessenen Kosten ausführen zu können, hat der Vorstand unseres Vereins ein Verfahren für den Zahlungseingang festgelegt, das folgendermassen abläuft:

  1. Ausstellung der Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen;
  2. Im Falle der Nichtbezahlung innerhalb dieser Frist wird nach 45 Tagen eine einzige Mahnung herausgegeben, mit einer letzten Zahlungsfrist von 10 Tagen (dieser Text steht auf der Rechnung);
  3. Wenn die Zahlung nicht innerhalb dieser letzten Frist erfolgt, wird nach 75 bis 100 Tage (ab Rechnungsdatum gerechnet) die Betreibung eingeleitet.

 Wir betreiben jede Rechnung, auch über einen geringen Betrag.

Dieses Verfahren ist vor allem aufgrund der Tatsache erforderlich, dass wir verpflichtet sind, den Zahnärzten die in Rechnung gestellten Beträge nach 60 Tagen zu erstatten, und zwar unabhängig von der Bezahlung der Rechnung durch die Eltern.
 

SDJ – Walliser Vereinigung für Prophylaxe und Jugendzahnpflege
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