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Welche Zahnbehandlungen werden subventioniert?

Zahnbehandlungen im Bereich der Zahnerhaltung

Zahnbehandlungen im Bereich der Zahnerhaltung (Kariesbehandlung, Hygiene) Ihres Kindes werden von der Geburt bis zum 31. Dezember des 16. Lebensjahres subventioniert. Die Subvention beträgt 40 % des Gesamtbetrags der Rechnung für die Behandlung, ohne Selbstbehalt oder Höchstbetrag.

Kieferorthopädische Behandlungen

Die kieferorthopädischen Behandlungen, die von der Expertenkommission zur Überwachung der subventionnierten Zahnbehandlungen gemäss einer kantonalen Liste der Anomalien bewilligt wurden, werden vom Beginn der Behandlung bis zum 31. Dezember des 16. Lebensjahres des Kindes subventioniert. Die Behandlungskosten sind diejenigen, die im Honorarvertrag angegeben sind, aber sie sind auf CHF 11'000.- (max. +15 %) begrenzt. Die Subvention beläuft sich auf 40 % der in Rechnung gestellten Leistungen. Auch wenn die Behandlungskosten den auf CHF 11'000.- +15 % festgelegten Höchstbetrag ausnahmsweise überschreiten sollten, wird die Subvention in vollem Umfang bewilligt.
 

SDJ – Walliser Vereinigung für Prophylaxe und Jugendzahnpflege
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