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Welches ist der Ablauf des Fakturierungsprozesses für die Behandlung unseres Kindes?

  1. Der Zahnarzt / Kieferorthopäde, der mit der SDJ zusammenarbeitet, schickt seine Honorarrechnungen an die SDJ mit Taxpunktwert Fr. 3.10 (dieser Tarif ist Auch von der Sozialversicherungen für die Zahnpflege vorgeschrieben).
  2. SDJ berechnet diese Honorare an die Eltern weiter und bringt dabei die Subventionen in Abzug.
  3. Die Eltern bezahlen die Rechnung an die SDJ.
  4. SDJ übernimmt das Inkasso der an die Eltern geschickten Rechnungen.
  5. SDJ bezahlt die Honorare des Zahnarztes / Kieferorthopäden.
  6. SDJ stellt den Gemeinden ihre Beteiligung an den Subventionen in Rechnung.
  7. Die Gemeinden erstatten der SDJ ihre finanzielle Beteiligung.  
SDJ – Walliser Vereinigung für Prophylaxe und Jugendzahnpflege
Rue de Lausanne 42 | 1950 Sitten
027 327 33 20 |

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